Kosten für Zahnfehlstellungskorrekturen, die überwiegend aus ästhetischen Gründen gewünscht sind, bzw. Fehlbildungen geringeren Umfangs (Schweregrad 1-2) werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Ratenzahlungen.