Die Entfernung bleibender Zähne im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung kann in Ausnahmefällen erforderlich sein, zum Beispiel wenn alternative Platzbeschaffungsmaßnahmen nicht möglich sind oder aufgrund des bereits abgeschlossenen Körperwachstums eine funktionskieferorthopädische Bisslagenkorrektur nicht mehr möglich und eine Dysgnathie-Operation nicht gewünscht wird. Bevor wir Zähne extrahieren lassen, findet natürlich ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit Ihnen und eine Rücksprache mit Ihrem Hauszahnarzt statt.