Generell gibt es keine Altersbegrenzung für die Durchführung kieferorthopädischer Maßnahmen. Ästhetische und funktionelle Zahnfehlstellungskorrekturen lassen sich bis ins hohe Alter erfolgreich beseitigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein guter Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparats. Lassen Sie sich gerne von uns und Ihrem Zahnarzt beraten.