Wir empfehlen die erste kieferorthopädische Kontrolle im Alter von ca. 6 Jahren, also wenn der Schneidezahnwechsel beginnt. In Ausnahmefällen kann auch schon früher eine kieferorthopädische Beratung erforderlich sein. Dann wird Ihr Hauszahnarzt Sie sicherlich darauf hinweisen. Ob und wann eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist, entscheidet sich nach genauer Überpüfung des Gebisszustandes. Im Durchschnitt ist ein Behandlungsbeginn im Alter von 9-11 Jahren.